Schwerpunkt Erbrecht Testament Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Im Erbrecht liegen unsere Schwerpunkte bei der Gestaltung von Testamenten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen. Wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie Fehler vermeiden und eine optimale Versorgung im Alter haben. Wir bewahren diese Dokumente auch für Sie auf und führen Testamentsvollstreckungen durch.
Wir helfen Ihnen bei der Überprüfung der Wirksamkeit von Testamenten, insbesondere bei Demenz des Erblassers. Auch nach Eintritt des Erbfalls/postmortal ist dies noch möglich durch Zusammenarbeit mit medizinischen/psychiatrischen Sachverständigen. Gute Vertragsgestaltungen im Familien- und Erbrecht sparen Ihnen, Ihren Familienmitgliedern und Rechtsnachfolgern Geld, Zeit und Nerven.
Das Vertrauen, das Sie in uns setzen, soll sich für Sie lohnen.