Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern der von dem Verfahren betroffenen Kinder Z. T., geboren am … 2011 und S. S. A. T., geboren am … 2013, deren am … 2008 geschlossene Ehe am 5. Januar 2016 rechtskräftig geschieden wurde, streiten um das Umgangsrecht für den Vater.
Aus der Ehe ist außerdem das Kind A. R. T., geboren am … 2008, hervorgegangen. A. R. lebt mit Zustimmung der Mutter im Haushalt des Vaters.
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