Dr. Kloster-Harz & Dr. Harz Rechtsanwalts PartGmbB, Anwaltskanzlei in München

Veröffentlichungen von Dr. Doris Kloster-Harz

Amtswegige Umkehr einer Betreuungsregelung im Wege einer Umgangsregelung

Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern der von dem Verfahren betroffenen Kinder Z. T., geboren am … 2011 und S. S. A. T., geboren am … 2013, deren am … 2008 geschlossene Ehe am 5. Januar 2016 rechtskräftig geschieden wurde, streiten um das Umgangsrecht für den Vater.
Aus der Ehe ist außerdem das Kind A. R. T., geboren am … 2008, hervorgegangen. A. R. lebt mit Zustimmung der Mutter im Haushalt des Vaters.

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Porsche statt Unterhalt: tz Interview

Sind Schwierigkeiten bei der Unterhaltszahlung bereits bei der Scheidung vorherzuahnen?
Dr. Doris Kloster-Harz, Rechtsanwältin:
Bei der Scheidung merkt man oft schon, ob das ein fairer Vater oder Ehepartner ist oder jemand, der um jeden Pfennig feilscht, weil er enttäuscht ist, weil die Ehe zerbricht, oder er mit der alten Familie nichts mehr zu tun haben will. Häufig ist es bei Vätern so, dass sie ihre Unterhaltspflicht besonders ungern erfüllen, wenn das Kind nicht zu ihnen will. Das ist rechtlich
aber nicht zulässig.
Fehlt auch oft Geld?
Kloster-Harz:
Ich glaube, dass es häufiger Unwille ist als finanzielle Unfähigkeit. Wenn man kein Geld hat, kann man sich offenbaren und sagen: Tut mir leid, ich schaffe es nicht.

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Wie ein Top-Manager durch die Scheidung arm wurde, Fachanwalts-Serie tz

Als Anja dann die Scheidung einreichte, blieben ihm nur schöne Erinnerungen. Rechtlich stand ihm nichts zu. So regelte es der Ehevertrag

Anwältin Doris Kloster-Harz sagt: „Es ist vernünftig, einen Ehevertrag zu schließen – damit beide wissen, was auf sie zukommt, falls die Ehe scheitert.“
Allerdings verändert sich jede Ehe-Situation über die Jahre: Oft passe die Regelung, die man mit Anfang 20 traf, nicht mehr, wenn man Ende 50 ist.

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Beteiligung der Großeltern in Kindschaftsverfahren

Zwischen Großeltern und Enkelkindern gibt es vier wesentliche rechtliche Berührungspunkte: Die Unterhaltspflicht gem. § 1601 iVm § 1609 Nr. 5 BGB, die erbrechtliche Beziehung gem. § 1926 BGB, das Umgangsrecht gem. § 1685 BGB sowie eine eventuelle Vormundschaft/Ergänzungspflegschaft/Pflegschaft der Großeltern, die aus der familiären Verbundenheit und Übernahme der Verantwortung für die Enkelkinder entstehen kann.

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BGH: Versorgungsausgleichsbeschränkung wegen grober Unbilligkeit

Wenn die Ehegatten in der Trennungszeit noch Versorgungsausgleichsansprüche erwerben und nicht absehbar ist, wie lang die Trennungszeit sein wird, empfiehlt sich eine notarielle Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs bzw. über die Dauer der im Rahmen eines Versorgungsausgleichs zu berücksichtigenden Ehezeitanteile für die Berechnung des Versorgungsausgleichs.

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BGH: Keine Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung eines Sachverständigen – Regelung der elterlichen Sorge

Der Sachverständige wird gem. § 284 S. 1 ZPO vom Gericht beauftragt. Die von ihm erhobenen Tatsachen und Empfehlungen sind entscheidungserheblich. Ein Sachverständiger wird eingeschaltet, um dem Gericht sachlich zutreffende Informationen zu übermitteln, die auch für die Betroffenen transparent sein müssen. Die Auswahl eines Sachverständigen ist im Hinblick auf seine wichtige Funktion im Verfahren von großer Bedeutung. Häufig sind weder die Person noch die Qualifikation des Sachverständigen bekannt bei seiner Auswahl.

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