Dr. Kloster-Harz & Dr. Harz Dres. jur. Kloster-Harz & Harz Anwaltskanzlei in München

Veröffentlichungen von Dr. Doris Kloster-Harz

Diese Rechte haben Großeltern

Auch Oma und Opa haben ein gesetzliches Umgangsrecht für ihre Enkel und können dieses sogar beim Familiengericht einklagen. Entscheidend ist jedoch, wie sie mit diesem Recht umgehen und ob es den Enkeln auch zu deren Wohle dient. Das ist leider nicht immer der Fall, weiß Fachanwältin Dr. Doris Kloster-Harz.

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Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei widerstreitendem Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts

Beide Elternteile haben erstinstanzlich wechselseitig die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes für die gemeinsame Tochter auf sich beantragt.
Das AG hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Kindesmutter übertragen. Der Antrag des Kindesvaters wurde zurückgewiesen.
Der Kindesvater hat Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerde gegen den Beschluss des AG gestellt.

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Gestaltung der Umgangskontakte eines Kleinkindes mit dem Vater in Gegenwart von mehreren im Haushalt lebenden Hunden

Die Mutter verweigerte den Umgang, so lange nicht gewährleistet sei, dass das Kind nicht mit mehr als zwei Hunden in Kontakt kommt und die anderen Hunde in dieser Zeit im Zwinger gehalten werden. Hintergrund ist, dass der Vater mit seiner neuen Lebensgefährtin Schlittenhundesport betreibt mit insgesamt sieben Hunden (darunter fünf Huskys und ein Labrador).

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BGH: Bestellung eines Verfahrenspflegers

Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt. Dass ein Betreuungsbedarf für das erkennende Gericht offensichtlich ist, steht als solches der Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht entgegen.

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Anspruch auf Erstattung des abgehobenen Geldes von einem auf den eigenen Namen eingerichteten Sparbuchs

Das „eigene Sparbuch“ ist noch immer ein beliebtes Mittel, Kindern ein erstes Bewusstsein für finanzielle Selbstständigkeit und Verantwortung zu vermitteln.
Die Rechtsbeziehungen, welche die Beteiligten dabei eingehen, werden jedoch in der Praxis nicht immer zweifelsfrei gestaltet. Dies betrifft zunächst die Frage, wer der Bank gegenüber verfügungsberechtigt sein soll. Eine ausreichende Antwort scheint zunächst § 808 I 1 BGB zu geben.

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OLG Düsseldorf: Zur Höhe des Ausbildungsanspruchs im freiwilligen sozialen Jahr

Ausbildungsunterhalt ist auch für den Zeitraum eines freiwilligen sozialen Jahres anzuerkennen, selbst wenn die Absolvierung eines solchen im konkreten Fall nicht unbedingt zu den für die Erlangung einer Ausbildungsstätte zur erfüllenden Voraussetzungen zählt.

[…]

Die Entscheidung belastet die Unterhaltsverpflichteten und räumt den unterhaltsberechtigten Kindern eine längere Phase ein, um sich für eine endgültige Ausbildung oder einen Beruf zu entscheiden.

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OLG Schleswig: Erfolgsaussicht im Umgangsrechtsstreit

Die Entscheidung ist sehr zu begrüßen, da sie den Kindeswillen und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt.

Allein die Behauptung eines Elternteils, der andere Elternteil sei ungeeignet für die Ausübung des Umgangs und müsse sich zunächst einer psychiatrischen Behandlung unterziehen, muss vom Gericht im Rahmen der Amtsermittlung überprüft werden. Selbst wenn sich die Situation auf den ersten Blick so darstellt, als habe der Vater kein Umgangsrecht aufgrund einer psychischen Störung, sind beide Eltern und insbesondere das Kind anzuhören. Wenn das Gericht aufgrund der Anhörung zu dem Ergebnis kommt, es sei sachverständige Hilfe in Anspruch zu nehmen, muss ein familiengerichtliches Gutachten eingeholt werden.

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Amtswegige Umkehr einer Betreuungsregelung im Wege einer Umgangsregelung

Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern der von dem Verfahren betroffenen Kinder Z. T., geboren am … 2011 und S. S. A. T., geboren am … 2013, deren am … 2008 geschlossene Ehe am 5. Januar 2016 rechtskräftig geschieden wurde, streiten um das Umgangsrecht für den Vater.
Aus der Ehe ist außerdem das Kind A. R. T., geboren am … 2008, hervorgegangen. A. R. lebt mit Zustimmung der Mutter im Haushalt des Vaters.

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